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# Aufgebotsverfahren — Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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## Ausgangslage
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Die Freundin hat vor 1,5 Jahren ein Auto gekauft und nie die Zulassungsbescheinigung Teil II (den "Brief", der das Eigentum belegt) erhalten. Bisher wurde nur der Verkäufer kontaktiert — die Zulassungsstelle noch nicht. Das ist der entscheidende nächste Schritt, denn das Aufgebotsverfahren läuft unabhängig vom Verkäufer über die Behörde.
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## Benötigte Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
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- Kaufvertrag (falls vorhanden) — ersatzweise: Zahlungsnachweis, Rechnung, Schriftverkehr mit dem Verkäufer
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (falls das Auto schon zugelassen ist)
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- Eidesstattliche Versicherung, dass sie den Teil II nicht besitzt (wird meist vor Ort abgegeben)
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- Falls Diebstahl statt "nie erhalten": Diebstahlanzeige der Polizei
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- Bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre: ggf. aktueller HU-Bericht (TÜV)
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## Schritte — vorher
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1. Klären, ob das Auto überhaupt schon zugelassen ist (Kennzeichen, Fahrzeugschein vorhanden?)
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2. Alle vorhandenen Nachweise sammeln: Kaufvertrag, Kontoauszüge, Nachrichten mit dem Verkäufer
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3. Nicht länger auf den Verkäufer warten — direkt zur Behörde
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## Schritte — während (bei der Zulassungsstelle)
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1. Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle vereinbaren — zuständig ist die Stelle, die dem Fahrzeug **zuletzt** ein Kennzeichen zugeteilt hat (kann die des Vorbesitzers sein)
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2. Vor Ort: Verlust/Nichterhalt melden, eidesstattliche Versicherung abgeben, Unterlagen vorlegen
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3. Zulassungsstelle beantragt beim Kraftfahrt-Bundesamt die Aufbietung — Seriennummer wird im Verkehrsblatt veröffentlicht
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4. Wartefrist: ca. 14 Tage nach Veröffentlichung, insgesamt meist **3–6 Wochen**
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5. Zweiter Termin nach Fristablauf: neue Zulassungsbescheinigung Teil II wird ausgestellt (ggf. auch neuer Teil I, da beide nur zusammen ausgegeben werden)
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## Kosten
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Insgesamt meist **70–100 €** (Aufbietung + Ausstellung)
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## Wichtig währenddessen
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- Das Auto darf ganz normal weitergefahren werden
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- Nur Verkauf, Ab- oder Ummeldung sind ohne Teil II blockiert
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## Konkreter nächster Schritt
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Anruf oder Online-Terminbuchung bei der zuständigen Zulassungsstelle mit der Frage: *"Ich habe beim Kauf vor 1,5 Jahren die Zulassungsbescheinigung Teil II nie erhalten, wie leite ich das Aufgebotsverfahren ein?"* Kaufvertrag und Personalausweis reichen als erste Grundausstattung zum Termin.
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> **Getan:** Klärung der Ausgangslage — fehlendes Dokument identifiziert (ZB Teil II), Ablauf und Unterlagen für das Aufgebotsverfahren zusammengestellt.
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> **Gelernt:** Das Verfahren läuft über die Zulassungsstelle, unabhängig vom Verkäufer — der bisherige Kontaktversuch mit ihm war nicht der entscheidende Hebel.
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