# Aufgebotsverfahren — Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ## Ausgangslage Die Freundin hat vor 1,5 Jahren ein Auto gekauft und nie die Zulassungsbescheinigung Teil II (den "Brief", der das Eigentum belegt) erhalten. Bisher wurde nur der Verkäufer kontaktiert — die Zulassungsstelle noch nicht. Das ist der entscheidende nächste Schritt, denn das Aufgebotsverfahren läuft unabhängig vom Verkäufer über die Behörde. ## Benötigte Unterlagen - Personalausweis oder Reisepass - Kaufvertrag (falls vorhanden) — ersatzweise: Zahlungsnachweis, Rechnung, Schriftverkehr mit dem Verkäufer - Zulassungsbescheinigung Teil I (falls das Auto schon zugelassen ist) - Eidesstattliche Versicherung, dass sie den Teil II nicht besitzt (wird meist vor Ort abgegeben) - Falls Diebstahl statt "nie erhalten": Diebstahlanzeige der Polizei - Bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre: ggf. aktueller HU-Bericht (TÜV) ## Schritte — vorher 1. Klären, ob das Auto überhaupt schon zugelassen ist (Kennzeichen, Fahrzeugschein vorhanden?) 2. Alle vorhandenen Nachweise sammeln: Kaufvertrag, Kontoauszüge, Nachrichten mit dem Verkäufer 3. Nicht länger auf den Verkäufer warten — direkt zur Behörde ## Schritte — während (bei der Zulassungsstelle) 1. Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle vereinbaren — zuständig ist die Stelle, die dem Fahrzeug **zuletzt** ein Kennzeichen zugeteilt hat (kann die des Vorbesitzers sein) 2. Vor Ort: Verlust/Nichterhalt melden, eidesstattliche Versicherung abgeben, Unterlagen vorlegen 3. Zulassungsstelle beantragt beim Kraftfahrt-Bundesamt die Aufbietung — Seriennummer wird im Verkehrsblatt veröffentlicht 4. Wartefrist: ca. 14 Tage nach Veröffentlichung, insgesamt meist **3–6 Wochen** 5. Zweiter Termin nach Fristablauf: neue Zulassungsbescheinigung Teil II wird ausgestellt (ggf. auch neuer Teil I, da beide nur zusammen ausgegeben werden) ## Kosten Insgesamt meist **70–100 €** (Aufbietung + Ausstellung) ## Wichtig währenddessen - Das Auto darf ganz normal weitergefahren werden - Nur Verkauf, Ab- oder Ummeldung sind ohne Teil II blockiert ## Konkreter nächster Schritt Anruf oder Online-Terminbuchung bei der zuständigen Zulassungsstelle mit der Frage: *"Ich habe beim Kauf vor 1,5 Jahren die Zulassungsbescheinigung Teil II nie erhalten, wie leite ich das Aufgebotsverfahren ein?"* Kaufvertrag und Personalausweis reichen als erste Grundausstattung zum Termin. --- > **Getan:** Klärung der Ausgangslage — fehlendes Dokument identifiziert (ZB Teil II), Ablauf und Unterlagen für das Aufgebotsverfahren zusammengestellt. > **Gelernt:** Das Verfahren läuft über die Zulassungsstelle, unabhängig vom Verkäufer — der bisherige Kontaktversuch mit ihm war nicht der entscheidende Hebel.